
Die Rechte der Natur – hin zu einem ökologischen Grundgesetz
Vor dem Hintergrund von Artensterben, Klimawandel und Umweltzerstörung stellt sich oft die Frage wie wir die Natur besser schützen können – auch rechtlich. In einigen Ländern, darunter Ecuador, Neuseeland und seit 2024 auch durch zwei deutsche Urteile, wurden der Natur selbst besondere Rechte zugesprochen. In Deutschland gibt es die Diskussion um ein ökologisches Grundgesetz. Wie das aussehen und umgesetzt werden kann, hat uns Jula Zenetti vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erklärt.
Eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes
Umweltschutz ist in unserem Grundgesetz verankert. Es hat allerdings 45 Jahre wissenschaftliche und politische Diskussionen gebraucht, bis mit dem Artikel 20a der Umweltschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Das war eine der größten Änderungen seit Bestehen der Verfassung.
Grundgesetz Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Außerdem ist der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden. Staatsziele sind mehr Richtlinien staatlichen Handelns - wie es der Jurist Werner Hoppe einmal bezeichnete -, die im Gegensatz zu Grundrechten nicht einklagbar sind. Deshalb wird der Artikel 20a im einfachen Recht konkretisiert – u.a. im Klimaschutzgesetz, Naturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz.
Quelle und mehr Informationen zur Geschichte von Grundgesetzartikel 20a hier.
Die Natur als Rechtssubjekt
Seit den 70ern gibt es die Diskussion um Eigenrechte der Natur. Die Natur wäre da, genauso wie Menschen oder auch GmbHs, ein Rechtssubjekt, das die eigenen Rechte einklagen kann. Mittlerweile sind die Rechte der Natur in 26 Rechtsordnungen weltweit anerkannt. Meist betrifft es bestimmte Ökosysteme oder Spezien, in Ecuador aber die Natur als Ganzes innerhalb der Landesgrenzen. Klagen vor Gericht können alle als Vertretung der Natur, es gibt aber auch zum Beispiel in Spanien für das Mar Menor ein Treuhandmodell.
Ein ökologisches Grundgesetz?
Das Netzwerk Rechte der Natur hat die Initiative für eine Grundgesetzreform gestartet. Hier findt3://file?uid=733en Sie die Vorschläge zur Anpassung des Grundgesetzes und eine umfangreiche Begründung im Dokument. Die Anpassungen betreffen die Grundgesetz Artikel 1, 2, 14, 19, 20a, 56 und 64. Eine andere Möglichkeit anstatt einer umfangreichen Grundgesetzänderung wäre auch einfach die Natur als juristische Person zu definieren, für die dann auch gemäß Grungesetz Artikel 19,3 Grundrechte gelten. Möglich wäre das im Bundesnaturschutzgesetz ähnlich wie im GmbH-Gesetz.
Wer mehr dazu wissen möchte:
Zum Hören im Deutschlandfunk: Klimaschutz per Gericht - Natur als Rechtssubjekt
Kampagne: Rechte der Natur im Grundgesetz verankern
Initiative Grundgesetzreform: Rechte der Natur
Jens Kersten: Natur als Rechtssubjekt. Für eine ökologische Revolution des Rechts