Recht extrem! Haben wir eine wehrhafte Demokratie?

Eine Podiumsdiskussion in der Volkshochschule

16.Mai 18:30 Uhr Aula der Volkshochschule Leipzig 

Seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche zu den engen Verbindungen zwischen rechtsextremen Vordenkern und der Partei Alternative für Deutschland gehen bundesweit zehntausende Menschen auf die Straßen. Sie protestieren gegen Rechtsextremismus und machen auf die Gefahr aufmerksam, die er für eine offene Gesellschaft darstellt. Ein Parteiverbot der AfD wird debattiert: Die einen sehen es als gebotenes Mittel zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie. Andere halten dieses Vorgehen für falsch oder aussichtslos und warnen, ein Parteiverbot könne die Spaltung der Gesellschaft vertiefen oder dessen Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht stärke extreme politische Überzeugungen erst recht.
Welche Gefahren für Rechtsstaat und Demokratie könnten tatsächlich von extremen Parteien ausgehen? Wie läuft ein Parteienverbotsverfahren überhaupt ab? Welche juristischen Hürden gibt es? Welche politischen und gesellschaftlichen Risiken sind damit verbunden? Und gibt es andere, vielleicht bessere Mittel, um unsere Demokratie mit den Mitteln des Rechts zu schützen?

Auf dem Podium: 
Dr. Phil. Johannes Kiess - Stellvertretender Direktor des Else Frenkel-Brunswik Instituts
Steven Hummel - Chronik.LE Dokumentationsprojekt
Marie Müller-Elmau - Das Thüringen-Projekt

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Bürgerrecht.Akademie mit der Stiftung Friedliche Revolution (Revolutionale) und der Stiftung Forum Recht.

 

Hier können Sie sich anmelden. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

 

Grundgesetz Artikel 21,2 und 21,3
2. Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf 
ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder 
zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind 
verfassungswidrig.
3. Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf 
ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen 
oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, 
sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, 
so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen 
an diese Parteien.