Das offene Ohr

Marktplatzgespräche zu den Kommunalwahlen

Marktplatzgespräche zu den Kommunalwahlen

 

Mit dem "offenen Ohr" auf Leipziger Marktplätzen möchte die Bürgerrecht.Akademie über die Kommunalwahlen ins Gespräch kommen. 
Es werden Fragen zu den Kommunalwahlen gesammelt, die auf dem Speed Podium in der Volkshochschule am 27. Mai direkt an die Kandidat*innen gerichtet werden. 
Wir laden ein zu Austausch und Gespräch. 

Sie finden uns an folgenden Tagen hier:
06.Mai 12:00 - 15:00 Uhr Nikolaikirchhof
08.Mai 09:00 - 12:00 Uhr Campus Ihmelsstraße
13.Mai 09:00 - 12:00 Uhr Staddteilladen Grünau (Stuttgarter Allee 19)
13.Mai 14:00 - 17:00 Uhr Huygensplatz neben dem Jobcenter
14.Mai 14:00 - 17:00 Uhr Paunsdorf am Vorwerk vor dem Konsum

 

 

 

Grundgesetz Artikel 28,1
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des 
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne 
dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden 
muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, 
freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in 
Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit 
eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe 
von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 
In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die 
Gemeindeversammlung treten.