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Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio

"Das Grundgesetz im Wandel der Zeit" - Podcast April 2024
Porträt Prof Dr Dr di Fabio

Prof. Dr. Dr. di Fabio ist Professor der Universität Bonn und Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.

 

Kurzvita:

  • Prof. Dr. Dr. di Fabio wurde am 26. März 1954 in Walsum geboren, ist verheiratet und hat vier Kinder.
  • Seine berufliche Laufbahn begann 1970 als Kommunalverwaltungsbeamter im mittleren Dienst in Dinslaken. Während seiner dortigen Tätigkeit absolvierte er über den zweiten Bildungsweg das Abitur und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum sowie Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg (jetzt Universität Duisburg-Essen).
  • Nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina in den Jahren 1982 und 1985 arbeiteten er zunächst als Richter am Sozialgericht Duisburg, ehe er 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Institut für öffentliches Recht der Universität Bonn wechselten.
  • Dort wurden er 1987 mit einer Arbeit über „Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren“ promoviert, 1990 folgte die Promotion im Fach Sozialwissenschaften.
  • Nachdem er sich 1993 habilitiert hatte, wurde er im selben Jahr zum Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster berufen und folgten wenige Monate später einem Ruf an die Universität Trier.
  • Von 1997 bis 2003 lehrte er an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München.
  • Seit 2003 ist er Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.
  • Am 16. Dezember 1999 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat ernannt. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht. Exemplarisch zu nennen für die zahlreichen bedeutenden Entscheidungen, die er als Berichterstatter vorbereitete, sind: der Beschluss zur „Rechtssache Görgülü“, der die methodischen Grundlagen für die Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Rahmen der nationalen Rechtsordnung bereitete, das Urteil zur Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes, das Urteil zum Vertrag von Lissabon, der„Honeywell“-Beschluss zur Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union.
  • Mit Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit am 19. Dezember 2011 erhielten Sie das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
  • Weiterhin lehrt er als Universitätsprofessor in Bonn und publiziert u. a. als Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Archiv des öffentlichen Rechts“.

 

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