[ABGESAGT] Wem gehören Wind, Wasser und Sonne?

Ein Austausch zum Strukturwandel des Eigentums

[Absage wegen Krankheit: der Termin wird nachgeholt]

 

Montag 19:06.2023 18:00 Uhr Volkshochschule Leipzig

Der Klimawandel hat eine grundlegende Debatte über die Eigentumsordnung aufgerufen. Die Privatisierungswelle seit der Wiedervereinigung wird immer öfter in Frage gestellt. In welche Richtung geht diese große Transformation? Und welche Rolle spielt dabei die Vergesellschaftung zentraler Wirtschaftsbereiche, wie sie im Grundgesetzartikel 15 vorgesehen ist?

Hier ein Film zum Strukturwandel des Eigentums
Wir laden ein zu einem spannenden Austausch und Diskussion mit dem Sonderforschungsbereich "Strukturwandel des Eigentums".

zur Anmeldung

 

Grundgesetz Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der 
Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung 
regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft 
überführt werden. 
Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.