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drei Personen sitzen zusammen. junge Frau in der Mitte spricht und gestikuliert

Meinungsfreiheit

[Ausfall] Die grundrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit (GG 5,1 u. 2)

[Diese Veranstaltung muss leider wegen des Corona Virus ausfallen.]

Die grundrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit (GG 5,1 u. 2)

Montag, 04.05.2020 | 18-20 Uhr | Aula der vhs, Löhrstraße 3-7, 04105 Leipzig

Skepsis und Angst bremsen die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit aus. Wie kann die Gesellschaft mit diesem Phänomen umgehen? Expert*innen analysieren und geben den Einstieg in Best-Practice-Beispiele, die sich diesem Problem widmen.

Gäste: NN

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.