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drei kinder sitzen auf einer Bank und betrachten eine riesige Fotowand mit Gesichtern

Gleichberechtigung?

Reale Ungleichheit und der Gleichheitsanspruch von Frauen (GG 3,2)

 

Reale Ungleichheit und der Gleichheitsanspruch von Frauen (GG 3,2)

 

Freitag, den 23.03.2018 | 17.00-20.00 Uhr | Aula der vhs
Sonnabend, den 24.03.2018 | 10.00 – 13.00 Uhr | Werk 2, Frauenkultur e.V., Windscheidstr. 51, 04277 Leipzig

 

In Artikel 3,2 des Grundgesetzes ist fest verankert, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Wie sieht die Realität aus?

 

Dem Grundrecht auf Gleichberechtigung folgten in den Jahren seit 1949 diverse Gesetze, die die Gleichstellung von Frauen gegenüber Männern ausgestalten sollten. 1994 wurde der Grundgesetzartikel 3, Absatz 2 um den Satz ergänzt, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken solle. Doch ist dieses Recht damit in der Realität angekommen? Wir fragten nach Erfahrungen und der Praxis heute. Eingeladen wurde zu einem Expert*innen-Abend in der Volkhochschule mit Vorträgen von Kathrin Darlatt und Georg Teichert und anschließender Diskussion. Am folgenden Morgen trafen sich die Teilnehmer*innen im Soziokulturellen Zentrum „Frauenkultur e.V.“. Nach einer Vorstellung dieses kulturellen Bildungszentrums durch dessen Geschäftsführerin, Christine Ritzke, wurde genau analysiert, welche Fragen der Sozialen Inklusion heute zu stellen sind.

 

unsere Gäste:

  • Kathrin Darlatt, Gleichstellungspolitische Referentin der Stadt Leipzig
  • Georg Teichert, Gleichstellungsbeauftragter der Universität Leipzig

 

Erfahren Sie mehr über unsere Gäste

 

Thesen der Referent*innen

 

Forderungen an Politik und Gesellschaft

 

Artikel 3,2

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.