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Brauchen wir Rechte für die Natur?

Grundgesetzdialoge im grünen Wohnzimmer

Grundgesetzdialoge der Bürgerrecht.Akademie

26. August 2025 | 14-16 Uhr | Mobiles Grünes Zimmer auf dem Thomaskirchhof
01. Juli 2025 | 14-16 Uhr | Mobiles Grünes Zimmer auf dem Thomaskirchhof
13. Juni 2025 | 14-16 Uhr | Mobiles Grünes Zimmer auf dem Thomaskirchhof

Klimakrise, Artensterben, Ressourcenknappheit – viele Menschen finden: Es wird zu wenig getan. In manchen Ländern gibt es dafür jetzt eine außergewöhnliche Lösung: die Natur kann selbst für sich vor Gericht klagen - ein weitreichender Paradigmenwechsel, der viele Fragen aufwirft: 

Sollten wir der Natur Grundrechte geben? Was bedeutet das für uns? Und wieviel Klimaschutz darf der Staat erzwingen?

 

Wir laden Sie ein mit uns dazu im Mobilen Grünen Zimmer auf dem Thomaskirchhof ins Gespräch zu kommen.

Hier können Sie sich anmelden oder kommen Sie einfach vorbei!

 

Grundgesetz Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung.