19.Mai | Montag | 18 - 20 Uhr | Aula im Schulcampus Stadtteilhaus Ihmelsstraße
Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückt erneut die Frage nach Zugehörigkeit und Staatsangehörigkeit in den Fokus der politischen Debatte.
Geplant ist, eingebürgerten Personen oder Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die schwere Straftaten begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen – ein Vorhaben, das kontrovers diskutiert wird.
Während einige eine Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen befürchten, sprechen sich andere für eine konsequentere Ahndung von Straftaten aus.
Doch was bedeutet eine solche Reform verfassungsrechtlich? Welche Entwicklungen gibt es in anderen europäischen Ländern? Und was sagt das über unser Verständnis von Zugehörigkeit aus?
zu Gast: Verband binationaler Familien
Grundgesetz Artikel 16,1
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der
Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des
Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.