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Die Rechte der Natur – hin zu einem ökologischen Grundgesetz

Eine Veranstaltung im Rahmen der Leipziger Umwelttage

Freitag 6. Juni | 18:00 Uhr | Volkshochschule Leipzig

In Zeiten von Artensterben, Klimawandel und Umweltzerstörung stellt sich die Frage, wie wir die Natur besser schützen können – auch rechtlich. In einigen Ländern, darunter Ecuador, Neuseeland und seit 2024 auch durch zwei deutsche Urteile, wurden der Natur selbst besondere Rechte zugesprochen. In Deutschland gibt es die Diskussion um ein ökologisches Grundgesetz.
Wie wird Naturschutz im geltenden (Grund)gesetz verankert? Wie können Weiterentwicklungen und Alternativen aussehen - zum Beispiel durch die Regelung von Rechten der Natur? Und wie sähe das dann in der Praxis aus?
Zu Gast: Jula Zenetti vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig

 

 

Grundgesetz Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die 
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen 
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch 
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.