Blick übers Feld auf ein altes Dorf

Das Ringen um Zusammenhalt

Gespräch mit Dr. Marta Doehler-Behzadi, Geschäftsführerin der IBA Thüringen

Stadt – Land – Zukunft

 

zu Gast:

  • Dr. Marta Doehler-Behzadi, Geschäftsführerin der IBA Thüringen

 

Erfahren Sie mehr über unseren Gast

 

Beatrix Stark und Beate Tischer sind mit Marta Doehler-Behzadi im Gespräch über die Aufgaben der Internationalen Bauausstellung (IBA) Thüringen im Gespräch.

 

Weitere Gesprächsinhalte:

  • die IBA unterstützt Projekte im ländlichen Raum und in Kleinstädten
  • Klimaschutz und Ressourcenschonung eine Zukunftsaufgabe beim Bau
  • Neubau versus Sanierung und Umbau
  • ländliche Räume und ihr Lebensalltag kommen in unseren Medien kaum vor
  • Städte überformen mit ihrer Haltung und Meinung
  • Corona und Klimawandel im ländlichen Raum
  • demographische Entwicklung und Strukturbrüche
  • LeerGut als gesellschaftliches Gut (Bsp. leerstehende ehemalige Bahnhofsgebäude u.a.)
  • heute leerstehende Gebäude sind Träger von Information, Geschichte, Kultur, sie sind wertvoll und eine Material-Ressource
  • der Wert des Gemeinwesens
  • "Raumpioniere" und "Dorfkümmerin"
  • Tag der Sommerfrische im Schwarzatal
  • der „Lange Tisch der Regionen“
  • Projekte mit neuer Betreiberstruktur: das umgewandelte Bahnhofsgebäude in Rottenbach
  • von „Horns Erben“ nach Kleinmecka

 

Aufnahme: 19. August 2021

 

weiterführende Links:

Hompage der IBA Thüringen, die auch Projekte vorstellt

Die Geschichte von Horns Erben (mit Film)

Kulturhof Kleinmecka (60 km von Leipzig entfernt)

Auf Facebook können Sie sich Filme über die Entstehungsgeschichte ansehen

 

Grundgesetz Artikel 72,2

Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

 

Anmerkung

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde in der ursprünglichen Fassung von 1949 der Begriff „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ verwendet. Seit der Verfassungsreform von 1994 im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wird von der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ gesprochen.