Güterkontainer mit Kränen

Friedensauftrag – Auslandseinsätze – Rüstungsexporte

Der Friedensauftrag des Grundgesetzes im Widerspruch zu Produktion und Handel von Kriegswaffen (GG 26,2)

08. November 2021 | Gemeindehaus der Nikolaikirchgemeinde

Gast: Torsten Schleip, Vorsitzender Friedensweg und Friedenszentrum Leipzig e.V.

Moderation: Stephan Bickhardt, Direktor der evangelischen Akademie Meißen

Erfahren Sie mehr über unseren Gast

 

Eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Friedliche Revolution und der Nikolaikirchgemeinde im Rahmen der jährlichen Friedensdekade

 

Die lang geplante Veranstaltung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Rüstungsexporten traf Anfang November eine hochaktuelle und brisante Debatte, die durch den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und den desaströsen Konsequenzen angefacht worden war. Neben Afghanistan zeugen auch der Bundeswehreinsatz in Mali sowie die NATO-Einsätze im Irak und Libyen mehr von einem Scheitern, als von Stabilsierung durch den Aufbau von Demokratie, Sicherheit und Frieden. Kein Eingreifen in Diktaturen hat allerdings auch fatale Folgen, wie der zehnjährige Bürgerkrieg in Syrien zeigt, der außenpolitische Verhandlungen mit der türkischen Diktatur forciert und mittlerweile die Innenpolitik Deutschlands stark beeinflusst.

 

Der Auftrag des Grundgesetzes ist es "dem Frieden der Welt zu dienen", wie in der Präambel steht. Mehrere Artikel des Grundgesetzes regeln Auslandseinsätze der Bundeswehr: Art. 24.2 GG und Art. 87a GG. Im Grundgesetz gibt es dabei Spielraum für Auslandseinsätze, es bedarf einer Auslegung und Interpretation. Rüstungsexporte werden im Grundgesetz geregelt durch den Artikel §26.2. GG mit Verweis auf das Kriegswaffenkontrollgesetz. Im Kriegswaffenkontrollgesetz finden sich auch einige Grauzonen und Lücken. Werden wir dem Friedensauftrag des Grundgesetzes damit in der Praxis gerecht?

 

Vor dem ersten Auslandseinsatz der Bundeswehr rief die mitregierende FDP das Bundesverwaltungsgericht an. Nach dem Urteil vom 12. Juli 1994, in dem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, "dass die Bundesrepublik Deutschland sich mit deutschen Streitkräften an einem Einsatz im Rahmen von NATO und der Westeuropäischen Union (WEU) zur Umsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNO) beteiligen darf. Gleiches gelte für eine Beteiligung deutscher Streitkräfte an von den Vereinten Nationen aufgestellten Friedenstruppen. Allerdings verpflichte das Grundgesetz die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die - grundsätzlich vorherige - konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen." Kritisiert wurde zuletzt bei den Auslandseinsätzen, dass es kaum Diskussion innerhalb des Bundestages gab.

 

 

Thesen von Torsten Schleip

 

Diskussionsfragen:

  • Auslandseinsätze der Bundeswehr - Wie und wo wird "unsere Freiheit" verteidigt?
  • Diktaturen und Krieg - Wegsehen oder eingreifen?
  • Westliche Demokratie - ein Exportgut?
  • Friedensauftrage des Grundgesetzes - was können wir tun?

 

Bei der Diskussion trafen unterschiedliche Meinungen aufeinander:

  • Auslandseinsätze ja, aber die Ziele müssen konkretisiert werden.
  • Mit der Automatisierung von Kriegen durch Drohnen fällt der letzte menschliche Sicherheitsmechanismus weg.
  • Die Abrüstung wird nicht diskutiert, obwohl zahlreiche Ressourcen verbraucht werden. Vielmehr schaukeln sich Staaten international gegenseitige auf.
  • Die westliche Demokratie kann nicht exportiert werden, da sie historisch gewachsen und ein offenes System ist. Allerdings können demokratische Bewegungen in anderen Ländern unterstützt werden.
  • In politischen Konflikten soll die Zivilgesellschaft und Kirche ihre Meinung stärker äußern und sich in die Diskussion einmischen. Außerdem reden wir dabei mehr übereinander als miteinander. Ein gemeinsamer Dialog ist wichtig, auch wenn man unterschiedlicher Meinung ist.
  • Der Einsatz für den Friedensauftrag ist sehr aufwendig und braucht viel Zeit, es ist ein Lebensthema. Durch eine Gemeinschaft (z.B. Zivilgesellschaft, Kirchgemeinschaft, Initiativen und Gruppen), die das gleiche Ziel verfolgt, kann die Moral aufrechterhalten werden.

 

Grundgesetzartikel zu Auslandseinsätzen und Rüstungsexporten

 

Kriegswaffenkontrollgesetz